Endlich haben wir’s geschafft – Kookaburra ist in der Schweiz immatrikuliert !
Anfang Oktober 2014 haben wir das Fz von Tom übernommen für eine Probefahrt durch Deutschland und Oesterreich mit einem kurzen Abstecher in die Schweiz. Hier braucht das Fz wegen der deutschen Zulassung eine Spezialbewilligung vom Zoll für maximal eine Woche. Wir fahren zum Strassenverkehrsamt Orpund für eine Beurteilung. Erste Reaktion: „Haben Sie das FZ schon gekauft? Es hat keine Chance für eine Zulassung in der Schweiz !“
Ich werde noch nicht nervös: die haben keine Erfahrung mit solchen Fahrzeugen. Von Anderen haben wir schon gehört und gelesen, dass die Strassenverkehrsämter manchmal überfordert sind und man die richtigen Prüfer finden sollte. Wir erwarten von SVA Thun mehr Erfahrung mit Spezialfahrzeugen für die Armee und mit Reisefahrzeugen von Offroad Böhlen. Der Prüfer tönt interessiert und unkompliziert. Er weist auf notwendige, mögliche Anpassungen und er braucht für das OBD-System ein Zertifikat vom zertifizierten Prüflabor. Hier zeigt sich sofort, dass das OBD-System in der Schweiz nicht zugelassen ist, das ASTRA wisse mehr. Dieses weicht aus, schiebt den Ball zurück zum SVA, die können damit nichts anfangen. Jetzt wird das ASTRA klar: „wir wollen diese Fz nicht in der Schweiz, da könnte dann jeder Bergbauer kommen…“
Durch intensives Studium der gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften wird klar: das OBD-System kann nicht alle Motorzustände kontrollieren, weil der Motor nur mechanisch und nicht elektronisch geteuert wird. Das war ja gerade der Grund für den Kauf diese Fz: irgendwo in der Pampa ist kein Prüfcomputer erreichbar, der eine Fehlerdiagnose macht. Ein mechanisch gesteuertes FZ kann jedoch von jedem Urwaldmechaniker wieder in Gang gebracht werden.
Der freundliche Prüfer von Thun macht einen guten Vorschlag: „Fahren Sie mit dem Fz mindestens 6 Monate im Ausland, dann können Sie es als Umzugsgut erleichtert in die Schweiz einführen. Das muss dann vom SVA ohne Probleme zugelassen werden“.
Das passt gut zu unserem Reiseplan nach Australien. Nach der Probefahrt (und ein paar Anpassungen bei Tom wird das Fz in Deutschland auf unseren Namen zugelassen und im Sommer 2016 importieren wir Kookaburra als Umzugsgut durch den Zoll in Basel, ohne Probleme und erst noch zollfrei. Nur die deutsche Mehrwertsteuer ist nach 2 Jahren verfallen.
Beim SVA Orpund ist die Sache dann doch nicht ganz problemlos:
- der Abgastest muss gemacht werden (dank EURO 5 hervorragend)
- Der Video der Rückfahrkamera engt das Blickfeld ein. Er ist zu gross. Der gleich grosse Original-Innenrückspiegel wäre gesetzeskonform (aber völlig nutzlos mit dem Wohnaufbau!)
- Der Schnorchel engt das Blickfeld ein und gefährdet Personen. Den brauchen Sie doch nicht in Europa! Und er muss sowieso zertifiziert sein! (der Blickwinkel ist Ansichtssache!)
- Die Arbeits-Rückstrahler müssen tiefer eingestellt werden (stimmt nicht, der Leuchtwinkel entspricht den Vorschriften)
- Die Distanzscheiben zur hinteren Spurverbreiterung müssen in der Schweiz zertifiziert sein. Das deutsche Zertifikat reicht nicht.
- Das Seil der Seilwinde darf nicht über die Stossstange hinausragen (aber das Kunststoffseil ist ja gar nicht gefährlich!)
- Die Seilwinde muss abgedeckt werden
- Die Typenplakette darf nicht arabisch sein
Während 4 Monaten zeige ich das Fz 5 mal dem SVA. Jedesmal ein anderer Prüfer mit einer anderen Sichtweise. Die deutschen Zertifikate werden nicht akzeptiert („die lassen alles durch“). Ich bekomme kulante Hilfe von Toyota Schweiz. Die Typenplakette ist leider nur für 3200kg Gesamtgewicht vorgesehen. Mit dem ganzen Aufbau ist das Fz schon im Leerzustand bald so schwer. Der deutsche Zulassungsschein lässt 3500kg zu. Das verstärkte OME-Fahrwerk ist auf 4000kg aufgelastet. Dafür brauche ich ein Schweizer Zertifikat. Das Prüflabor macht eine Offerte über CHF 7500.- Verdankenswerter Weise überlässt mir Offroad Böhlen in Thun sein Zertifikat, das auf dasselbe System zugelassen ist.
Am 10. Oktober 2016 wird endlich der Schweizer Fahrzeugausweis ausgestellt. Kookaburra bekommt eine Berner Nummer.
Lehren aus dieser Geschichte:
- Man kann auch unmögliche Fz in die Schweiz einführen.
- Es braucht eine enorme Geduld
- Die gesetzliche Lage ist kompliziert
- Jeder Prüfer beurteilt die Situation anders
- Das Studium der komplizierten gesetzlichen Grundlagen lohnt sich
- Wenn man mehr weiss als der Prüfer, hat man schon gewonnen.
- Erfahrung anderer Leute nutzen
- Geduld ! Logik hilft kaum.
Die Intervention beim ASTRA hat Wellen bis nach Deutschland geworfen. Die Einfuhr nicht konformer Fz wird seither zusätzlich erschwert.